Kosten

Kosten

 

Grundsätzlich rechnen Rechtsanwälte ihre Tätigkeit für Mandanten zumeist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Auch können Honorarvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant getroffen werden; hiervon wird oft Gebrauch gemacht.

Rechtsanwalt Dr. Kirchhoff kann in geeigneten Fällen grundsätzlich auch mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen.

Sollte der Mandant mittellos sein, so steht dies einer Beauftragung der Kanzlei nicht im Wege, da Dr. Kirchhoff für den Mandanten dann Beratungshilfe und für Prozessverfahren Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen kann, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Wird eine solche Hilfe bewilligt, so trägt ggf. die Staatskasse unsere Kosten. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Das gesetzliche Modell hat sich oft als nicht praktikabel erwiesen. Herr Dr. Kirchhoff handhabt die Gebührenfrage deshalb regelmäßig so, dass er – sofern nicht die Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe vorliegen – eine Honorarvereinbarung abschließt, die dem individuellen Fall gerecht wird.

Worum auch immer es geht, sprechen Sie Dr. Kirchhoff auf die Kostenfrage ruhig offen an. Denn nichts ist besser als klare Verhältnisse.