Erbrecht

Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Kirchhoff ist das Erbrecht. Es stehen große Vermögen zur Vererbung an. Vermögen, Firmen und Immobilien müssen sinnvoll auf die nachfolgende Generation übertragen werden.

All dies, insbesondere auch die Unternehmensnachfolge, muss sorgfältig und individuell vorbereitet und gestaltet werden, um einen sicheren Übergang von Vermögen und Firma zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Dr. Kirchhoff berät im gestalterischen Vorfeld wie z.B. bei der Testamentsgestaltung und später auch bei Erbauseinandersetzungen. In diesen Bereich fällt auch das Geltendmachen von Erbansprüchen und Pflichtteilen sowie auch deren Abwehr.

Als Fachanwalt für Steuerrecht hat Rechtsanwalt Dr. Kirchhoff hierbei auch immer die steuerlichen Auswirkungen im Auge, damit nicht letztlich die Erbschaftssteuer einen Strich durch die Rechnung macht.